Berufskolleg
Gesundheit und Pflege I und II

Aufbau von Kenntnissen in Gesundheit und Pflege

Das einjährige Berufskolleg Gesundheit und Pflege I legt den Schwerpunkt der Ausbildung auf den Aufbau von Kenntnissen in den Bereichen Gesundheit und Pflege sowie auf die Vermittlung von spezifischen naturwissenschaftlichen und kommunikationstechnischen Inhalten.

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Nach einem Jahr wird eine Zwischenprüfung abgelegt, die nach Bestehen den Wechsel in das ebenfalls einjährige Berufskolleg Gesundheit und Pflege II ermöglicht.Dort kann nach einem Jahr die Fachhochschulreife erlangt werden.

Ziel der Ausbildung:
Das Berufskolleg Gesundheit und Pflege ist eine Vorbereitung für Berufsausbildungen im pflegerischen, medizinischen und erzieherischen Bereich, z.B.:

• in der Alten- und Krankenpflege,
• in Assistentenberufen
• oder als Erzieher/in.

Kurz & Knapp

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Beginn

September

Schulgeld

120€ monatlich

Anmeldung

jederzeit Online

Alle Fakten auf einen Blick

Beginn / Dauer

Mittwoch, 11.09.2024, 08:30 Uhr

Zwischenprüfung nach einem Jahr,  Übergang in das ebenfalls einjährige Berufskolleg Gesundheit und Pflege möglich.

Wir bieten

• zweiwöchiges Praktikum im ersten Schuljahr
• Betriebsbesichtigungen, Vorträge und Exkursionen
• Unterstützung bei Praktikumssuche
• aktive Lernförderung und Lernanalysegespräche
• übersichtliche Klassengröße
• partnerschaftliche Eltern-Schüler-Lehrerzusammenarbeit

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife) oder anderer gleichwertiger Bildungsabschluss z.B. ein Zeugnis der Klasse 10 (G8) oder Klasse 11 (G9).

Es ist kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich.

Die Bewerbung erfolgt schriftlich an das Kolping-Bildungszentrum Ravensburg. Ihr beizufügen sind ein tabellarischer Lebenslauf, eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie zwei Passbilder.

Kosten

35,- € Anmeldegebühr
120,- € Schulgeld monatlich

Es besteht Lernmittelfreiheit: Die benötigten Lehrbücher können entliehen werden.

Auf Antrag vergeben wir Sozialstipendien.

BAföG

Eine Förderung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz möglich, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

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