Abend­­realschule

Mittlere Reife, 2 Jahre Teilzeitunterricht

Die Abendrealschule Ravensburg führt in zwei Jahren Teilzeitunterricht zur Realschulabschlussprüfung und damit zur Mittleren Reife. In Klasse 9 (1. Jahr) und Klasse 10 (2. Jahr) werden wöchentlich 23 Unterrichtsstunden abends ab 17:45 Uhr (1x die Woche ab 17:00 Uhr) erteilt.

Die Abendrealschule ist eine staatlich anerkannte Schule und führt nach zwei Jahren mit der Realschulabschlussprüfung zur Mittleren Reife.

 

Kurz & Knapp

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Beginn

September

Schulgeld

50€ monatlich

Anmeldung

jederzeit Online

Alle Fakten auf einen Blick

Unsere Pädagogik
  • Individuelle Betreuung und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schüler/-innen und Lehrer/-innen, auch bei schulischen und privaten Problemen
  • Intensive Prüfungsvorbereitung (Klausuren, Realschulabschlussprüfung)
  • Vernetzte Ausbildung, d.h. möglicher Übergang in das Berufskolleg, das Kolleg oder das Abendgymnasium – alle Schulen unter der Trägerschaft der Stiftung Kolping Bildungswerk Württemberg
Beginn / Dauer

Donnerstag, 12.09.2024, 19:00 Uhr

Realschulabschluss nach 2 Jahren Teilzeitunterricht.

Unterrichtszeiten

Unterrichtszeiten sind in der Regel montags bis donnerstags von 17:45 Uhr (einmal ab 17:00 Uhr) bis 21:50 Uhr.

Unterrichtsfächer

Schwerpunkt des Unterrichts sind die drei Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch (diese werden in der Abschlussprüfung schriftlich geprüft).

Als gesellschaftswissenschaftliche Fächer müssen Geschichte, Gemeinschaftskunde und Erdkunde besucht werden.

Die naturwissenschaftlichen Fächer sind Biologie, Chemie und Physik.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Abendrealschule kann aufgenommen werden, wer die Schulpflicht erfüllt hat. „In die Abendrealschule wird nur aufgenommen, wer die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden weiterführenden Schule erfüllt hat.“ (§3 der Verordnung der Landesregierung über die Abendrealschulen).

Kosten

30,- € Anmeldegebühr
50,- € Schulgeld monatlich

Schulbücher erhalten Sie bei uns im Rahmen der Lernmittelfreiheit

 

BAföG

Eine Förderung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz möglich, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

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